Vergabebeschleunigungsgesetz passiert BundestagAm 23. April 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Zentrale Ziele der Reform sind die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Zudem sollen kleine und mittelständische Unternehmen stärker berücksichtigt werden. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, während die Oppositionsfraktionen den Entwurf kritisierten: Bündnis 90/Die Grünen bemängelten einen wenig ambitionierten Kompromiss ohne ausreichende Nachhaltigkeitsstandards, Die Linke warnte vor mangelnder Transparenz, sozialem Dumping und erhöhter Korruptionsgefahr. Die Bundesarchitektenkammer begrüßt den Erhalt der losweisen Vergabe und appelliert an den Bundesrat, dem Entwurf zuzustimmen. Zugleich mahnt sie, mit Blick auf vereinfachte Verfahren für die Verwendung von Fördermitteln Strukturen zu vermeiden, die unabhängige Planer*innen benachteiligen könnten. (kms)